Impressum

Bei einem unverschuldetem Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen! Das Honorar des SV muß die gegnerische Versicherung tragen, da Sie nach deutschem Recht verpflichtet sind Ihre Ansprüche geltend zu machen!

Ein unabhängiger Sachverständiger wird das Gutachten
unparteiisch und objektiv erstellen,
er braucht keine Rücksicht auf kommerzielle Interessen von Werkstätten und Versicherungen zu nehmen.
(Kann ein von einer Werkstatt empfohlener Sachverständiger wirklich immer 100%-tig objektiv sein? - Kann er Sie z.B. darauf hinweisen, daß niemand Sie zwingen kann Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen, daß Sie auch Anspuch auf die Auszahlung der im Gutachten genannten Reparaturkosten haben?[Durchschnittslohn freier Werkstätten])

Bei einem unverschuldetem Unfall (Haftpflichtschaden) sollen Sie grundsätzlich so gestellt werden, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Daraus folgt, daß Ihnen neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug auch alle Aufwendungen zu erstatten sind, die mit dem Ereignis zusammenhängen. Zum Beispiel das Porto, Telefon- und andere Gebühren.
Empfehlung: schreiben Sie sich ihre Auslagen konkret auf, bewahren Sie Belege und Quittungen auf. Vergleichen Sie ihre Aufwendungen mit dem (meist) pauschal gezahlten Aufwandsentschädigungen und sollten Ihre Aufwendungen höher sein, scheuen Sie sich nicht die höheren Ausgaben geltend zu machen.

Sind Sie verletzt, oder haben Sie Schmerzen, suchen Sie umgehend einen Arzt auf. Lassen Sie sich den Zusammenhang der Schmerzen mit dem Unfall attestieren, machen Sie Schmerzensgeld geltend, es steht Ihnen zu und stellt keine Gnade dar.
Empfehlung: lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.

Bitte beachten Sie:
Wenn ein Unbekannter mit seinem Fahrzeug gegen ihr geparktes Fahrzeug stößt(Parkschaden), sind Sie zwar unschuldig, aber wen wollen Sie haftbar machen?
In diesem Fall empfehlen wir: erstatten Sie Anzeige bei der Polizei gegen "Unbekannt".
Mein Haus ist gern bereit, den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug kostenlos aufzunehmen und zu dokumentieren (inclusive Beweisfotos).
(Unterlagen werden in meinem Haus aufbewahrt bzw. archiviert)
Sollte die Polizei den Unfallverursacher ermitteln, kann ein Gutachten erstellt werden. Die Versicherung des Verursachers muss dann das Gutachterhonorar übernehmen.

 

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